Bewertung Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen: an die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte infolge Krankheit, Alter, Unfall, Invalidität, Militärdienst der Begünstigten selber; an die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität ihrer Ehegatten, minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kindern; im Falle des Todes eines Mitgliedes der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft oder einer/eines in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztin/Zahnarztes an den überlebenden Ehegatten sowie Personen, für deren Unterhalt das Mitglied oder die/der angestellten Zahnärztin/Zahnarzt im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.