Bewertung High Adventure AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für High Adventure AG in Dallenwil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über High Adventure AG
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Sportfluggeräten, insbesondere Hängegleitschirmen, Fluginstrumenten, Sport-, Freizeit-, Mode- und Zweckbekleidungen sowie mit anderen Sportartikeln aller Art. Ferner bezweckt die Gesellschaft das Betreiben einer Flugschule sowie die Veranstaltung, Organisation und Durchführung von Reisen und Trekkings, das Erbringen von Dienstleistungen und/oder Schulungen jeder Art in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Coaching, Mentaltraining, Sport- und Gesundheitsmassagen sowie den Handel mit Produkten aller Art aus dem Gesundheitsbereich. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an gleichen oder ähnlichen Unternehmen finanzieren, erwerben und verwalten sowie Grundstückeigentum erwerben, veräussern, vermieten, verwalten und überbauen. Die Gesellschaft kann im Übrigen durch Beschluss des Verwaltungsrates alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Geschäftszweckes zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann durch Beschluss des Verwaltungsrates in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen errichten.









