Bewertung Heinrich Spälty Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Heinrich Spälty Stiftung in Glarus wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Heinrich Spälty Stiftung
Der Zweck der Stiftung besteht in der Unterstützung des geplanten Seelsorgezentrums der evangelischen Landeskirche des Kantons Glarus, insbesondere für die Einrichtung und den Betrieb des Seelsorgezentrums, die Weiterbildung der speziell für die Seelsorge vorgesehenen Pfarrer bzw. Pfarrhelfer, der Vortragstätigkeit im Zusammenhang mit der Seelsorge und von Anschaffungen für die der Seelsorge dienenden Bibliothek. Das Seelsorgezentrum ist heute unter der Bezeichnung «Pfarramt für Lebensberatung» errichtet und wird durch die Stiftung im Sinne der Stifterin unterstützt. Unterstützungen an einzelne Personen, die die Beratung in Anspruch nehmen, sind ausnahmsweise möglich, sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für die anderen vorstehend genannten Zwecke verwendet werden.