Bewertung Handelsregisteramt des Kantons Uri
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Fachkompetenz der Mitarbeiter:
Preis / Leistung der Waren oder Dienstleistungen:
Die Konsumentenbewertung für Handelsregisteramt des Kantons Uri in Rathausplatz 5, 6460 Altdorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Handelsregisteramt des Kantons Uri
Sobald ein Eintrag im Handelsregister erfolgt ist, gelangen erfahrungsgemäss verschiedene private Verlagsinstitute an die Eintragenden. Angebote zur Eintragung beispielsweise in "Register für Handel und Gewerbe" werden samt Einzahlungsschein zugestellt.
Das Handelsregisteramt Uri macht darauf aufmerksam, dass nur die von Gesetzes wegen vorgeschriebene Handelsregistereintragung beim offiziellen kantonalen Handelsregisteramt obligatorisch und rechtsgültig ist. Jede weitere Eintragung in einem privaten Register ist fakultativ und verpflichtet nicht zur Zahlung entsprechender "Eintragungskosten", sofern nicht um eine entsprechende Registrierung ersucht wurde.
(Bildquelle: Zefix)