Bewertung Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Fachkompetenz der Mitarbeiter:
Preis / Leistung der Waren oder Dienstleistungen:
Die Konsumentenbewertung für Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft in Domplatz 13, 4144 Arlesheim wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft
Das Handelsregisteramt ist ein durch Bundesrecht geregeltes und jedermann zugängliches Verzeichnis von Firmen und sonstigen Körperschaften. Das Register dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und gibt insbesondere Auskunft über die Personen, welche die eingetragenen Firmen und Körperschaften vertreten können sowie über die geltenden Haftungsverhältnisse.
Neben der Firmenbezeichnung, dem Tätigkeitsbereich, dem Domizil und den zeichnungsberechtigten Personen werden je nach Rechtsform noch weitere Angaben eingetragen. Eintragungen erfolgen aufgrund eines original unterzeichneten Gesuchs, welchem meist noch bestimmte Dokumente als Nachweis der verlangten Änderungen beigefügt werden müssen. Das Handelsregisteramt muss die eingereichten Unterlagen rechtlich prüfen und anschliessend die entsprechenden Eintragungen vornehmen. Nach erfolgter Genehmigung durch das Eidgenössische Amt für das Handelsregister in Bern werden diese im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht und gelten damit als jedermann bekannt.