Bewertung HALCYON CONSULTING AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für HALCYON CONSULTING AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über HALCYON CONSULTING AG
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Beratung hinsichtlich des Managements und der Administration von Unternehmen, insbesondere in der Wahrnehmung von Treuhand-, Buchhaltungs-, Lohnbuchhaltungs- und Sozialversicherungensmandaten für Unternehmen, eingeschränkte Abschlussprüfungen, buchhalterische Beratung, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerberatung, Wahrnehmung von Unternehmensmandaten und Reorganisation von Industrie-, Wirtschafts- und Finanzunternehmen, Gründung, Umstrukturierung, Verwaltung, Management und Liquidation von Gesellschaften, die Wahrnehmung von Nachlassverwaltungsmandaten, die Domizilierung von Unternehmen, der Kauf, Verkauf, die Vermittlung, das Management, die Verwaltung und die Bewirtschaftung von beweglichem und unbeweglichem Eigentum (mit Ausnahme von Transaktionen, die gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland untersagt sind). Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.