Bewertung Gstaad Saanenland Tourismus
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Gstaad Saanenland Tourismus in Saanen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gstaad Saanenland Tourismus
Der Verein bezweckt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Berufs- und Fachverbänden, Unternehmen, Veranstaltern und Privaten, die Erhaltung und Förderung des Standorts und des Tourismus in der Destination Gstaad im Einklang mit Bevölkerung und Natur. Die Destination Gstaad erstreckt sich auf die Gemeindegebiete der Gemeinden Gsteig, Lauenen, Saanen und Zweisimmen. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere: den Betrieb und Unterhalt der Informations- und Geschäftsstellen; die Planung, Gestaltung und Ausführung der Standortentwicklung sowie des touristischen Marketings; den Betrieb und den Unterhalt touristischer Infrastrukturen; die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Mitglieder; die Organisation und Unterstützung der Anlässe zur Erfüllung des Vereinszwecks; die Koordination und Unterstützung der dem Vereinszweck entsprechenden Bestrebungen von Dritten; die fachliche Beratung der Mitglieder, der Dorfvorstände, der Gemeinden, der Berufs- und Fachverbände, der Unternehmungen, der Veranstalter und aller am Tourismus beteiligten und interessierten Kreise; die Aus- und Weiterbildung der im Tourismus tätigen Personen. Zur Erreichung seines Zwecks ist der Verein befugt: Liegenschaften und Baurechte zu erwerben; Mobilien anzuschaffen oder zu erstellen; sich an Unternehmungen, Vereinen und Stiftungen, usw. zu beteiligen; einzelne Aufgaben an Organisationen abzutreten; sonst alles zu tun, was der Erfüllung seines Zweckes dient.