Bewertung Get Wet Kinderschwimmkurse
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Get Wet Kinderschwimmkurse in Luegislandstrasse 173, 8051 Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Get Wet Kinderschwimmkurse
Kinderschwimmen leicht gemacht
Kinderschwimmkurse sind dann gut, wenn die Kinder das Wasser spielerisch, in der für sie nötigen Zeit, erleben dürfen. Wasser erleben und spüren, um sich dann darin wohlzufühlen, bedeutet Vertrauen haben. Mit diesem Vertrauen entwickelt sich ihr Kind von innen heraus und stärkt es psychisch für alle Bereiche seines Lebens. Mit diesem Vertrauen Schwimmtechnik erlernen, ist dann im wahrsten Sinn ein Kinderspiel.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist mir sehr wichtig, damit wir gemeinsam Ziele kindgerecht und motivierend erreichen können! Denn nur Sie kennen ihr Kind und dessen Bedürfnisse genau. Kommen Sie bitte auf mich zu, wenn es etwas Besonderes zu beachten gilt.