Bewertung Georg und Bertha Schwyzer-Winiker-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Georg und Bertha Schwyzer-Winiker-Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Georg und Bertha Schwyzer-Winiker-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung sozialer, kultureller und anderer gemeinnütziger Werke, sowie die Unterstützung von Werken, die sich dem Umweltschutz, dem Tier sowie der Forschung an der Universität Zürich widmen. Insbesondere sind Beiträge für Alters- und Krankenversorgung wie zum Beispiel für Privatpflege oder neue Formen von Altersversorgung, Ausbildungsstipendien, Unterstützung von Forschungsprojekten aller Fakultäten der Universität Zürich, Unterstützung von Institutionen und einzelner Personen, die sich der Erhaltung und Förderung überlieferter Kultur und Kunst widmen auszurichten. Der Kreis der Begünstigten ist auf Stadt und Kanton Zürich begrenzt. Beiträge aus den Stiftungsmitteln können auch in Form von nieder- und unverzinslichen, rückzahlbaren Darlehen ausgerichtet werden.