Bewertung Genossenschaft der Dampflokfreunde
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Genossenschaft der Dampflokfreunde in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Genossenschaft der Dampflokfreunde
Der Zweck der Genossenschaft besteht in der Förderung der Erhaltung von ausgesuchtem, historisch wertvollem Eisenbahnmaterial (insbesondere Dampflokomotiven) in betriebsfähigem Zustand. Dies erfolgt durch Sammlung und Weitergabe von Finanzmitteln zur Beschaffung und zum Unterhalt solchen Materials mittels Darlehen. Die Finanzmittel sollen nur an gemeinnützige Organisationen vergeben werden, die den obigen Zweck (Erhaltung von historisch wertvollem Eisenbahnmaterial) verfolgen. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Allfällige Überschüsse dürfen nur gemäss Art. 2 Abs. 1 und 2 dieser Statuten verwendet werden. Die Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf Ertrag oder Kapital der Genossenschaft; dies gilt auch im Falle der Liquidation.