Bewertung Genossenschaft Wohnen im Zentrum
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Genossenschaft Wohnen im Zentrum in Schleitheim wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Genossenschaft Wohnen im Zentrum
Die Genossenschaft fördert in gemeinsamer Selbsthilfe neue Wohnformen, in denen jüngere Menschen ihre Individualität ausleben und Senioren bis ins hohe Alter ihre Unabhängigkeit bewahren können. Sie betrachtet sich als ein wichtiges, zeitgemässes Glied der gemeinnützigen Einrichtungen in der Gemeinde Schleitheim und will überall, wo es sinnvoll ist und wo Synergien erzielt werden können, eng mit den Gemeindebehörden und den sozialen und fürsorglichen Institutionen der Gemeinde zusammenarbeiten. Ziel der Genossenschaft ist es, in der Gemeinde Schleitheim zeitgemässe Wohnungen zu erstellen und diese zu tragbaren Preisen zu vermieten, bzw. zu verkaufen. Die Anzahl der zum Verkauf freizugebenden Wohnungen ist wie folgt eingeschränkt: die Genossenschaft bleibt im Besitz von mindestens Zweidritteln der Wohnungen, damit die Stimmenmehrheit der Genossenschaft bei Eigentümerentscheidungen gewährleistet ist.