Bewertung Genossenschaft Hammer
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Genossenschaft Hammer in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Genossenschaft Hammer
Zweck der Genossenschaft ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in der Entwicklung und der Herstellung von sowie im Handel mit Produkten vorwiegend in den Bereichen Metallbau und Bauzulieferung tätigen Unternehmen auf genossenschaftlicher Basis zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft kann sich auch an Unternehmen in anderen Bereichen im In- und Ausland beteiligen und solche Unternehmen erwerben oder gründen, Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Genossenschaft kann auch Finanzierungen durchführen, die ihr oder ihr nahestehende Gesellschaften zugutekommen, sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.