Bewertung Gehörlosen-Fürsorgeverein der Region Basel
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Gehörlosen-Fürsorgeverein der Region Basel in Oberalpstrasse 117, 4054 Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gehörlosen-Fürsorgeverein der Region Basel
Die Fachstelle Information, Beratung und Dienste für Gehörlose und Hörbehinderte Basel stellt ihre Dienste allen hörbehinderten Menschen und deren Bezugspersonen, die in der Region Basel (TNW-Liniennetz) wohnhaft sind, unentgeltlich zur Verfügung. Ebenfalls stehen wir Personen aus dem Ausland zur Verfügung, die eine Leistung der eidg. Invalidenversicherung (IV) beziehen. Sie ist die einzige Stelle in der Region Basel, welche für Gehörlose und Hörbehinderte (Schwerhörige, Ertaubte im Erwachsenenalter und CI-Träger) hörbehindertengerechte Beratung anbietet.
Das Team besteht aus hörenden und gehörlosen Mitarbeitenden, die für ihre Aufgabe qualifiziert sind. Die Finanzierung der Arbeit wird durch die öffentliche Hand (Leistungsverträge) und durch Spenden natürlicher und juristischer Personen erbracht.