Bewertung GRÜEBLER VERMOEGENSVERWALTUNG AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für GRÜEBLER VERMOEGENSVERWALTUNG AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über GRÜEBLER VERMOEGENSVERWALTUNG AG
Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen im Finanzbereich, insbesondere die Vermögensverwaltung nach Massgabe des FINIG und des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG). Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherungsgeschäfte, einschliesslich Garantien, Pfandbestellungen, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen und Schadloshaltungserklärungen für Verbindlichkeiten von verbundenen Gesellschaften und Dritten eingehen, auch wenn diese in deren ausschliesslichem Interesse liegen. Sie kann im Übrigen alle Geschäfte betreiben, die bestimmt oder geeignet sind, das Unternehmen zu entwickeln oder den Gesellschaftszweck zu fördern.