Bewertung GRL Gemmologische Forschungs- und Prüflabor AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für GRL Gemmologische Forschungs- und Prüflabor AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über GRL Gemmologische Forschungs- und Prüflabor AG
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines gemmologisch-mineralogischen Forschungs- und Prüflabors mit allen damit zusammenhängenden Arbeiten, insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Edelsteinuntersuchung und Bewertung, Exploration und Prospektion, Forschung in den Bereichen Geologie, Mineralogie, Gemmologie; sie kann mineralische Rohstoffe und Edelsteine abbauen und verarbeiten sowie beratende Funktionen und Mandate für andere Unternehmen ausüben, im Edelstein- und Schmuckhandel tätig sein, Untersuchungs- und Bearbeitungsgeräte sowie mineralogische Produkte entwickeln, herstellen und vertreiben sowie wissenschaftliche Ausbildungskurse abhalten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.