Bewertung GEOINFO-STIFTUNG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für GEOINFO-STIFTUNG in Herisau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über GEOINFO-STIFTUNG
Als rein patronaler Fonds Arbeitnehmern oder ehemaligen Arbeitnehmern oder deren Angehörigen oder Hinterbliebenen der Stifterfirmen Unterstützungsleistungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage zukommen lassen, anstelle oder als Ergänzung der Leistungen gesetzlicher oder anderer Vorsorgeeinrichtungen. Die Stiftung kann Zuwendungen an andere Fürsorge- oder Vorsorgeeinrichtungen machen, insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorgeeinrichtungen der Stifterfirmen, einschliesslich Beiträge und Leistungen gemäss BVG, übernehmen, darf nicht zu Leistungen herangezogen werden, zu denen die Stifterfirmen oder deren Rechtsnachfolger gesetzlich verpflichtet sind, kann aber Beiträge und Leistungen erbringen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirmen, insbesondere auch Beiträge und Leistungen, zu denen die Stifterfirmen gemäss BVG verpflichtet sind.