Bewertung GEMINI 1e-Sammelstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für GEMINI 1e-Sammelstiftung in Schwyz wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über GEMINI 1e-Sammelstiftung
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge gemäss Artikel 1e BVV 2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität beziehungsweise bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG, soweit dieses auf nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen in der ausserobligatorischen Vorsorge anwendbar ist. Die Stiftung kann darüber hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Für den Einbezug des Arbeitgebers ist Artikel 44 Absatz 1 BVG massgebend. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge mit konzessionierten Lebensversicherungs-Gesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.