Bewertung FunPlus International AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für FunPlus International AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über FunPlus International AG
Der Zweck des Unternehmens ist die Entwicklung und Vermarktung von Videospielen interaktiver Unterhaltungsmedien und aller Rechte an geistigem Eigentum oder anderen damit zusammenhängenden Rechten. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Niederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, halten und veräussern, unter Ausschluss von Transaktionen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann Beteiligungen oder Anteile an Gesellschaften, Unternehmen, Aktivitäten oder Vereinigungen in der Schweiz oder im Ausland erwerben, halten und veräussern, unter Ausschluss aller durch das BewG verbotenen Transaktionen. Die Gesellschaft kann solche Beteiligungen oder Anteile verwalten und veräussern und sich an der Oberleitung, Direktion, Kontrolle oder Liquidation von Gesellschaften, Geschäften, Aktivitäten und Vereinigungen beteiligen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Die Gesellschaft kann ihren Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften, der Muttergesellschaft oder anderen verbundenen Unternehmen finanzielle Unterstützung gewähren, einschliesslich der Gewährung von Darlehen, Vorschüssen, Bürgschaften oder Sicherungsrechten, in welcher Form auch immer. Die Gesellschaft kann ferner Dritten Darlehen, Vorschüsse, Bürgschaften oder Sicherungsrechte in welcher Form auch immer gewähren. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und alle Massnahmen ergreifen, die zur Förderung des Gesellschaftszwecks als geeignet erachtet werden, oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck verbunden sind.