Bewertung Fürsorgestiftung der Schweizerischen Missions-Gemeinschaft
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fürsorgestiftung der Schweizerischen Missions-Gemeinschaft in Winterthur wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fürsorgestiftung der Schweizerischen Missions-Gemeinschaft
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für die bei der Stifterin arbeitsrechtlich angestellten und bei der Stifterin pensionierten Mitarbeiter sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie die Unterstützung in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge des Arbeitgebers können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesem vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Der Stiftungszweck kann durch den Abschluss geeigneter Versicherungsverträge oder durch Eintritt in solche Verträge verwirklicht werden. Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist in jedem Falle die Stiftung.