Bewertung Fürsorgestiftung der Killer Interior AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fürsorgestiftung der Killer Interior AG in Lupfig wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fürsorgestiftung der Killer Interior AG
Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterin und weiteren an die Stiftung angeschlossenen Unternehmungen wie für die Hinterbliebenen dieser Arbeitnehmer durch Gewährung von periodischen oder einmaligen Unterstützungen an die Arbeitnehmer im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Militärdienst, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage, im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatte, die Nachkommen und die Eltern sowie an die zu Lebzeiten des Arbeitnehmers von ihm unterhaltenen Personen; kann für diejenigen Arbeitnehmer der Stifterin und weiteren an die Stiftung angeschlossenen Unternehmungen, für welche gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, geeignete Versicherungen abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss sowie Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterin und weiteren an die Stiftung angeschlossenen Unternehmungen an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterin und die weiter angeschlossenen Unternehmungen angebunden oder die sie selbst errichtet haben.