Bewertung Fürsorgefonds der Ferrum AG
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fürsorgefonds der Ferrum AG in Schafisheim wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fürsorgefonds der Ferrum AG
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Ferrum AG sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Verdienstlosigkeit infolge von Krankheit oder Unfall sowie Invalidität, bei Ableben, in dem Sinne, dass den Hinterbliebenen an die ersten Bedürfnisse ein einmaliger Betrag geleistet werden kann. Der Stiftung kann auch das Personal, von mit der Stifterin wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmen, angeschlossen werden, sofern dadurch die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterin angeschlossen ist; insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden. Der Stiftungszweck kann durch den Abschluss geeigneter Versicherungsverträge oder durch Eintritt in solche Verträge verwirklicht werden. Versicherungsnehmerin und Begünstigte sind in jedem Fall die Stiftung.