Bewertung Frédy und Laura Grimm-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Frédy und Laura Grimm-Stiftung in Welschenrohr-Gänsbrunnen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Frédy und Laura Grimm-Stiftung
Die Stiftung ist der weltweiten Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Ausbildung gewidmet. Sie unterstützt durch finanzielle Zuwendungen die Jugendlichen zur Erreichung ihres Schul- bzw. Berufs- oder Ausbildungsziels und hilft den Jugendlichen gegebenenfalls bei der Bewerbung um Stipendien. Die Stiftung unterstützt auch Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und ermöglicht ihnen eine ihren Fähigkeiten entsprechende Schul- bzw. Berufsausbildung. Die Stiftung kann sämtliche Massnahmen treffen, welche dem Erreichen des Stiftungszweckes dienen. Die Stiftung ist in der Schweiz und auch weltweit, insbesondere auch in Entwicklungsländern, tätig. Die Stiftung kann eigene Projekte verfolgen oder sich an Projekten Dritter beteiligen, namentlich durch Kooperation mit ähnliche Ziele verfolgenden Stiftungen oder andern Institutionen. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die diesen Statuten gemässen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.