Bewertung Fortuna Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft AG
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Fortuna Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft AG in Adliswil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Fortuna Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft AG
Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb der Rechtsschutzversicherung in allen ihren Arten. Sie kann Geschäfte aller Art betreiben, welche mit dem genannten Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder die zur Förderung oder Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch Niederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist Teil der Generali Versicherungsgruppe (Gruppe Assicurativo Generali). In dieser Eigenschaft ist sie verpflichtet, die von der Konzernobergesellschaft aufgrund ihrer Verwaltungs- und Koordinationsaktivitäten erlassenen Anweisungen im Rahmen der anwendbaren Gesetzgebung zu befolgen, um die vom IVASS (lstituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni) beschlossenen Massnahmen im Interesse einer stabilen und effizienten Geschäftsführung der Gruppe umzusetzen. Die Mitglieder des Verwalttungsrates der Gesellschaft liefern der Konzernobergesellschaft alle Daten und Informationen, die für das Erlassen besagter Anweisungen im Rahmen des anwendbaren Rechts erforderlich sind. Die Gesellschaft kann Finanzierungs-, Sanierungs- und lnterzessionsmassnahmen zu Gunsten von direkten oder indirekten Aktionären oder anderen Konzerngesellschaften vornehmen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten aller Art bestellen. Sie kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder anderen Konzerngesellschaften Darlehen oder Kredite gewähren und mit ihnen Cash-Pooling-Verträge abschliessen.