Bewertung Forstbetrieb Altberg-Lägern GmbH
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Forstbetrieb Altberg-Lägern GmbH in Buchs (ZH) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Forstbetrieb Altberg-Lägern GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die fachgerechte und effiziente Pflege der Wälder der Gesellschafter nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und des naturnahen Waldbaus. Sie stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel sicher, dass die betreuten Waldungen alle ihre Funktionen (Nutz-, Naturschutz-, Erholungs- und Schutzfunktion) dauernd und uneingeschränkt erfüllen können (vgl. Art. 5 und Art. 7). Die Gesellschaft kann auf eigene Rechnung forstnahe Dienstleistungen erbringen sowie Energieholz und andere Holzprodukte herstellen und vertreiben (vgl. Art. 6). Auf dem Gebiet der beteiligten politischen Gemeinden sowie in den Waldungen im Eigentum der Gesellschafter auf dem Gebiet anderer Gemeinden erfüllt die Gesellschaft die Aufgaben des kommunalen Forstdienstes gemäss kantonaler Waldgesetzgebung und ernennt die für die Ausführung dieser Aufgaben zuständige Revierförsterin respektive den Revierförster (vgl. Art. 9). Gestützt auf entsprechende Leistungsvereinbarungen kann die Gesellschaft diese Aufgaben auch auf dem Gebiet anderer Gemeinden übernehmen. Die Gesellschaft ist offen für weitere öffentliche oder private Waldeigentümer und kann sich an anderen privatrechtlichen Körperschaften beteiligen, welche die Erfüllung des Unternehmenszwecks unterstützen. Private Waldeigentümer können der Gesellschaft nur dann beitreten, wenn die der Gesellschaft gemäss Art. 3 Abs. 1 zur Pflege und Nutzung zur Verfügung gestellte Waldfläche 20 Hektaren übersteigt.