Bewertung Familienausgleichskasse PANVICA (FAK)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Familienausgleichskasse PANVICA (FAK) in Münchenbuchsee wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Familienausgleichskasse PANVICA (FAK)
Der Verein bezweckt insbesondere die folgenden Aufgaben: die Ausrichtung von Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) in der ganzen Schweiz sowie weitere Zulagen gemäss kantonalen Bestimmungen; der Verein kann die Ausrichtung von Familienzulagen auch auf die Selbstständigerwerbenden ausdehnen; er kann für einzelne Gründerverbände oder einzelne regional resp. kantonale Verbände und Sektionen gesetzliche und/oder freiwillige Geburtszulagen und Adoptionszulagen ausrichten; er kann für einzelne Gründerverbände des Vereins oder einzelne Regional- oder Kantonalverbände oder Sektionen die Verwaltung des Vermögens der ehemaligen Familienausgleichskassen führen und ist befugt, die Verwaltung weiterer Familienausgleichskassen zu übernehmen.