Bewertung Familie Lauchenauer-Stiftung
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Familie Lauchenauer-Stiftung in Egg wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Familie Lauchenauer-Stiftung
2.1 Die Stiftung bezweckt primär die Unterstützung und Stärkung der Einrichtung und der Aktivitäten des Alters- und Pflegezentrums Loogarten in Esslingen und des Wohlergehens seiner Bewohnenden, in erster Linie aus der Gemeinde Egg b. Zürich. Der Stiftungszweck kann durch Beiträge an die Stiftung Loogarten mit Sitz in Egg, zur Führung des Alters- und Pflegezentrums Loogarten, für Projekte und Aktivitäten, oder durch Zuwendungen an deren Bewohner- oder Mitarbeiterfonds erfüllt werden. 2.2 Sekundär kann die Stiftung zur Förderung der einheimischen Dorfkultur Beiträge an gemeinnützige und steuerbefreite, wohltätige, kulturelle (insbesondere musische), kirchliche und sportliche Institutionen und Vereine in der Gemeinde Egg b. Zürich ausrichten. 2.3 Im Weiteren können - mit Mitteln die für die Erreichung der vorgenannten Stiftungszwecke (Art. 2.1 und 2.2) nicht benötigt werden - gemeinnützige und steuerbefreite Institutionen mit den gleichen Zwecksetzungen, wie unter Art. 2.1 und 2.2 genannt, unterstützt werden, in erster Linie in der umliegenden Region von Egg b. Zürich und ansonsten auch in der ganzen Schweiz. Für die Stiftungszwecke Art. 2.2 und 2.3 sollen keine Leistungen erfolgen, die ansonsten vom staatlichen Sozialwesen oder von den Gemeinden übernommen werden müssten.









