Bewertung F.G. Pfister Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für F.G. Pfister Stiftung in Suhr wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über F.G. Pfister Stiftung
Sicherung der Selbständigkeit und Kontinuität der F.G. Pfister Holding AG, indem sie die Aktionärsrechte an dieser Gesellschaft derart ausübt, dass das Gedeihen der Unternehmensgruppe auf die bestmögliche Weise gewährleistet wird. Die Unternehmensgruppe ist der unternehmerischen Vision von F.G. Pfister verpflichtet und bezweckt die Förderung von Innovation und Unternehmertum zum Nutzen der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft, mit dem Ziel, die Schweiz als Wirtschafts- und Lebensraum und als Werkplatz zu stärken. Die unterstützten Innovationen und unternehmerischen Aktivitäten sollen Arbeitsplätze erhalten, neue Arbeitsplätze schaffen oder Arbeitsbedingungen verbessern; Vorsorge für die Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe und deren Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Unterstützung der Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe, einschliesslich der ehemaligen Arbeitnehmenden bei ganzer oder teilweiser Arbeitslosigkeit und sonstiger Notlage; Wohlfahrt der Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe, insbesondere durch Förderung der Freizeitbeschäftigung.