Bewertung Etia-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Etia-Stiftung in Wallisellen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Etia-Stiftung
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie in Notlagen. Die Stiftung leistet Zuwendungen an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen der Firma, ferner einmalige oder periodische Zusatzleistungen zu den reglementarischen Leistungen der Versicherungseinrichtung oder ergänzende Leistungen an Mitarbeiter des Hauptsitzes, der Geschäftsstellen und der Tochtergesellschaften in Fällen, in denen reglementarische Leistungen nicht genügen. Vorsorgeleistungen aus dieser Stiftung können auch an Unternehmer-Generalagenturen und deren Hinterbliebene erbracht werden. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Mit Ausnahme von Zuwendungen für die Personalvorsorge darf die Stiftung nicht zu Leistungen herangezogen werden, zu denen die Firma gesetzlich verpflichtet ist. Ausgeschlossen sind ferner Leistungen, die ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellen oder lohnähnlichen Charakter haben (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke).