Bewertung Erasmus Legacy Foundation
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Erasmus Legacy Foundation in Wil (ZH) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Erasmus Legacy Foundation
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Gemeinschaftsstärkung usw. in Südafrika zugunsten der Afrikaner-Gemeinschaften. Der Verein verfolgt insbesondere folgende Ziele: Unterstützung von Projekten und Initiativen, die den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung, Gesundheitsversorgung, sauberem Wasser und wirtschaftlichen Chancen für benachteiligte Gemeinschaften verbessern sowie die Erhaltung der Kultur und Sprache des Afrikaner-Volkes fördern; Aufbau von Partnerschaften mit lokalen Organisationen, Gemeinschaften und Institutionen in Südafrika; Sensibilisierung in der Schweiz und international für die Herausforderungen und Chancen der Afrikaner in Südafrika; Wissensaustausch, Kapazitätsaufbau und Interessenvertretung im Einklang mit seinen Zielen. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und strebt keinen Gewinn an. Etwaige Überschüsse sind ausschliesslich zur Verwirklichung des Vereinszwecks zu verwenden. Die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sofern die Generalversammlung nicht für bestimmte Aufgaben eine Entschädigung beschliesst.









