Bewertung Emerita-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Emerita-Stiftung in Maienfeld wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Emerita-Stiftung
Finanzielle Unterstützung aus dem Zinsertrag von bedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern, welche seit mindestens fünf Jahren in Maienfeld ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben und unter mittel- bis hochgradigen körperlichen und/oder geistigen Behinderungen leiden. Die finanzielle Unterstützung kann durch einmalige oder wiederkehrende Beitragsleistungen erfolgen. Die Gesuchsteller dürfen indessen nicht bereits gemäss den Bestimmungen der geltenden Unterstützungsgesetzgebung wohnörtlich unterstützt werden. Für den Fall, dass der Zinsertrag nicht für die vorgesehene Zweckbestimmung Verwendung findet, kann der Zinsertrag jeweils auf Weihnachten oder Neujahr minder bemittelten Einwohnerinnen oder Einwohnern, welche seit mindestens fünf Jahren in Maienfeld ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben und nicht wohnörtlich unterstützt werden, möglichst ausgewogen ausbezahlt werden.