Bewertung Elandor Foundation
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Elandor Foundation in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Elandor Foundation
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Gemeinwohls im In- und Ausland in den Bereichen Soziales, Kunst, Kultur und Wissenschaft, Bildung, Menschen- und Kinderrechte, Heimat-, Natur- und Tierschutz sowie Entwicklungszusammenarbeit. Sie kann insbesondere Projekte und Organisationen unterstützen, die sich für benachteiligte Menschen einsetzen, künstlerisches und wissenschaftliches Schaffen ermöglichen oder fördern, Bildungszugang verbessern, sich für die Wahrung der Menschen- und Kinderrechte engagieren, den Schutz und die Pflege von Natur, Tieren und Kulturlandschaften fördern sowie zur nachhaltigen Entwicklung in benachteiligten Regionen der Welt beitragen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung eigene Projekte durchführen oder Dritte unterstützen. Soweit Institutionen mit Sitz in der Schweiz finanziell unterstützt werden, müssen diese steuerbefreit sein. Soweit Institutionen mit Sitz im Ausland finanziell unterstützt werden, müssen diese einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck im Sinne des Schweizer Steuerrechts verfolgen. Die Stiftung ist befugt, alle Geschäfte abzuschliessen, die dazu dienen den Zweck der Stiftung zu fördern und umzusetzen. In diesem Rahmen sind auch die Veräusserung oder Belastung des Stiftungsvermögens, Impact Investments gemäss den jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie die nicht gewerbsmässige Gewährung von Darlehen und Krediten zulässig. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke, hat einen gemeinnützigen Charakter und strebt keinen Gewinn an. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung kann in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen im Rahmen ihres Zwecks alle zulässigen Massnahmen vornehmen, insbesondere andere juristische Personen oder Trusts errichten oder erwerben, unabhängig davon, ob ihnen Rechtspersönlichkeit zukommt, Zweigstellen oder Niederlassungen begründen, mit anderen Stiftungen fusionieren, die Vermögen anderer juristischer Personen übernehmen, mit anderen juristischen Personen kooperieren oder sie verwalten.









