Bewertung Eckankar-Gesellschaft Schweiz & Liechtenstein
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Eckankar-Gesellschaft Schweiz & Liechtenstein in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Eckankar-Gesellschaft Schweiz & Liechtenstein
Der Verein bezweckt: a) Sich ausschliesslich mit geistlichen Angelegenheiten zu befassen, indem er entsprechendes Lesematerial zur Verfügung stellt und Vorträge veranstaltet; Lese- und Versammlungsräume einzurichten, Gebäude zu kaufen, zu verkaufen, zu halten, zu bauen und zu mieten sowie diese einzurichten, jedoch nur zur Verfolgung der Vereinszwecke; eine Organisation von Lehrern aufzubauen, welche bei der Verbreitung von Informationen für die seelische Entfaltung und das geistige Wachstum auf der Grundlage der Lehre von Eckankar helfen; die Lehre und Schriften von Eckankar zu kontemplieren; Beiträge entgegenzunehmen, welche für die Verfolgung der vorgenannten Vereinszwecke dienen; und Mitglieder und Nichtmitglieder zu ermutigen und zu befähigen durch hohes ethisches, moralisches und geistig verantwortliches Verhalten sowie gemeinnützigen Dienst aktiv zum Nutzen der Gesellschaft beizutragen; b) Sich in allen gesetzeskonformen Aktivitäten zu engagieren, die einem oder mehreren Zielen des Vereins dienen, und diese durchzuführen; c) Alle Rechte und Kompetenzen auszuüben, wie sie im Schweizerischen Vereinsrecht (Art. 60 bis 79 ZGB) niedergelegt sind. Ungeachtet der beschriebenen Zwecke, Rechte und Kompetenzen soll dieser Verein sich nicht in einer Weise betätigen, welche mit der Zweckumschreibung in lit. a) im Widerspruch stünde, und nichts in der vorangehenden Zweckumschreibung soll so ausgelegt werden, dass der Verein berechtigt wäre, im materiellen Interesse seiner Mitglieder tätig zu werden oder irgendwelche Gewinne an sie auszuschütten.