Bewertung ELEKTRA Genossenschaft Abtwil
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für ELEKTRA Genossenschaft Abtwil in Abtwil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über ELEKTRA Genossenschaft Abtwil
Die EGA plant, erstellt und betreibt kommunale Infrastrukturen und erbringt Dienstleistungen im Bereich Energie und wird nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit betrieben. Die angebotenen Dienstleistungen und Produkte sollen preiswert und wirtschaftlich, jedoch minimal kostendeckend erfolgen. Die EGA plant, erstellt und betreibt im Auftrag der Gemeinde Abtwil die öffentliche Beleuchtung. Die EGA erlässt Vorschriften über die Beschaffung. Übertragung und Verteilung der elektrischen Energie, den Unterhalt des Leitungsnetzes, der Hausanschlüsse, der Preise usw. in besonderen Reglementen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Richtlinien. Reglemente bzw. AGB's werden durch die Generalversammlung genehmigt und können, unabhängig von den Statuten, durch die Generalversammlung jederzeit abgeändert werden. Die EGA kann auch ausserhalb des eigenen Versorgungsgebietes elektrische Energie abgeben und weitere Dienstleistungen erbringen, Liegenschaften und Grundstücke erwerben und veräussern, Verträge und Geschäfte abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der EGA zu fördern oder damit in Zusammenhang stehen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Das Versorgungsgebiet der EGA richtet sich grundsätzlich nach dem durch den Kanton Aargau definierten Netzgebiet.