Bewertung ECS AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für ECS AG in Freienbach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über ECS AG
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Herstellung und den Handel mit Reinigungsprodukten und Lösemitteln für die Elektronik und Datentechnik, für Automatensysteme und Bankeninformationsgeräte, sowie Entwicklung, Herstellung, Installation, Wartung und Handel von Automaten für Zahlungssysteme sowie Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Die Gesellschaft kann alle übrigen Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, einschliesslich Handel mit Artikeln aller Art und Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Grundstücken sowie Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland gleich welcher Art. Die Gesellschaft kann durch Beschluss des Verwaltungsrates im Inland und Ausland Zweigniederlassungen errichten.