Bewertung Dr.Meyer Immobilien AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Dr.Meyer Immobilien AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Dr.Meyer Immobilien AG
Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen im Verwaltungs-, Treuhand- und Immobilienbereich, die Planung, Finanzierung, Realisierung, Vermittlung und Bewirtschaftung von Wohn- und Geschäftshäusern, die Bewertung und den Verkauf von Immobilien, das Erbringen von Baumanagement-Dienstleistungen sowie das Führen von Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Vermögen verwalten, im In- und Ausland Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann zudem alle Geschäfte tätigen und fördern, die für die Entwicklung des Unternehmens und für die Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet sind.