Bewertung Dipl.Ing. Heinrich Blumer-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Dipl.Ing. Heinrich Blumer-Stiftung in Glarus Süd wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Dipl.Ing. Heinrich Blumer-Stiftung
Die Erträge des Stiftungsvermögens dienen der direkten oder indirekten Unterstützung von Angehörigen des Blumer-Geschlechts mit Bürgerrecht der Gemeinde Glarus Süd sowie mit Wohnsitz im Kanton Glarus (Destinatäre). Unterstützungsbeiträge oder zinslose Darlehen werden in erster Linie zur Milderung oder Beseitigung von unverschuldeten Notlagen ausgerichtet. Sie bestehen in der Beteiligung an Kosten zur Behebung von Folgen durch Krankheit, Unfall, Naturereignissen und dergleichen. In zweiter Linie an Kosten der beruflichen Ausbildung oder wissenschaftlicher Arbeiten. Ausserdem können Beiträge, Darlehen oder Hypotheken mit dem Ziel der Erwerbssicherung oder der Erhaltung der Lebensqualität gewährt werden (direkte Unterstützung). Ausnahmsweise können öffentliche gemeinnützige oder private soziale Institutionen oder Vorhaben mit à-fonds-perdu-Beiträgen (keine Darlehen) unterstützt werden, wenn auch Destinatäre in deren Genuss kommen können (indirekte Unterstützung).