Bewertung Delli Sport Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Delli Sport Stiftung in Oberwil (BL) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Delli Sport Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Breiten-, Nachwuchs- und Spitzensports. Zu diesem Zwecke kann die Stiftung Beiträge an Vereine, Institutionen, Projekte, Veranstaltungen, Sportstätten und Infrastrukturprojekten zur Förderung der Bewegung sprechen oder sich daran beteiligen sowie unternehmerisches Know how zur Verfügung stellen. Die Stiftung ist vorwiegend in der Region Basel sowie im Rest der Schweiz aktiv. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist nicht gewinnorientiert. Die Tätigkeit der Stiftungsräte erfolgt ehrenamtlich. Die Ausrichtung von Leistungen, in welcher Form auch immer, an den Stifter, dessen Familie oder nahestehende Personen ist ausgeschlossen. Der Stifter behält sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung abzuändern.