Bewertung DUGO GmbH (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für DUGO GmbH in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über DUGO GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen, Buchhaltung, Informatik, Projekt- und Prozessmanagement, den Verkauf und Vertrieb von Waren jeglicher Art, insbesondere von solchen in den Bereichen Informatik, Projekt- und Prozessmanagement, die Verwaltung, Verwertung und Übertragung von Patenten, Handelsmarken und speziellen Kenntnissen sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder in Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen. Sie kann sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmungen beteiligen, solche erwerben, errichten oder gründen sowie alle Geschäfte tätigen, die mit ihrem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen oder geeignet sind, ihn zu fördern. Zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zur Gründung von Tochtergesellschaften sind nur die Gesellschafter ermächtigt.