Bewertung Claus Cramer-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Claus Cramer-Stiftung in Glarus wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Claus Cramer-Stiftung
Unterstützung von in finanziell bedrängten Verhältnissen lebenden Familien, Korporationen, Gemeinden und dergleichen in den Bergregionen der Schweiz, insbesondere in den Kantonen Glarus und Schwyz. Dabei ist den Anliegen des Natur- und Heimatschutzes gebührend Rechnung zu tragen. Förderung der Forschung und Unterstützung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kinderheilkunde, in Ausnahmefällen die medizinische Hilfe für ein bedürftiges Kind, dessen medizinische Versorgung anderweitig nicht möglich ist. Der Stiftungsrat entscheidet im Rahmen der Statuten selbständig und endgültig über die Aufteilung der Stiftungsmittel und über die Ausrichtung von Zuwendungen. Dabei soll das Schwergewicht der Unterstützung in der Regel bei der Hilfe zugunsten der Bergregionen liegen. Der Stiftungsrat kann ein entsprechendes Ausführungsreglement erlassen. Den Destinatären stehen keine klagbaren Ansprüche gegen die Stiftung zu.