Bewertung Claudia Vögele-Reins Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Claudia Vögele-Reins Stiftung in Thundorf wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Claudia Vögele-Reins Stiftung
Die Stiftung verfolgt den Zweck der Förderung des Gesundheitswesens sowie des Tierschutzes. Die Stiftung erfüllt diesen Zweck, indem sie Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen in der Schweiz und im Ausland erbringt, welche ihrerseits den Stiftungszweck erfüllen oder aber durch eigene Aktivitäten, die den Zweck der Stiftung fördern. Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks kann die Stiftung ausserdem: Projekte durchführen und unterstützen sowie an Personen und Organisationen Förder- und Hilfeleistungen erbringen, die innerhalb des Stiftungszwecks liegen; Im Rahmen der Zweckverfolgung weitere Rechtsträger errichten bzw. Beteiligungen an solchen Rechtsträgern erwerben oder Mitglied zweckbezogener Vereinigungen werden; Mit anderen juristischen oder natürlichen Personen Kooperationen inhaltlicher oder struktureller Art eingehen; Dienstleistungen aller Art (etwa im Bereich der Vermögensverwaltung) erbringen, die im Zusammenhang mit der Zweckerfüllung stehen. Solche Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich zu Gunsten und als Unterstützung der Begünstigten. Der Stiftungsrat kann im Rahmen dieser Tätigkeiten nach seinem pflichtgemässen Ermessen Prioritäten setzen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Die Stifterin behält sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung abzuändern.