Bewertung Clara-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Clara-Stiftung in Neuhausen am Rheinfall wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Clara-Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Kunst und Kultur, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; insbesondere durch Bildungs- und Ermutigungsprojekte für Mädchen und Frauen, der Entwicklungszusammenarbeit; insbesondere von Entwicklungsprojekten zur Stärkung von Frauen, auch durch Förderung bzw. in Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; insbesondere durch Projekte, die den inter-nationalen Kulturaustausch fördern, mildtätiger Zwecke (Hilfe für Bedürftige), krebskranker Kinder und deren Familien bei der Wahrnehmung und Vertretung ihrer Interessen im privaten, öffentlich-rechtlichen sowie im finanziellen Bereich, von Kindern im Bereich der Bildung. Die Stiftung darf im Rahmen Zwecksetzung auch im Ausland tätig sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.









