Bewertung Capol & Partner AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Capol & Partner AG in Ottostrasse 29, 7000 Chur wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Capol & Partner AG
Heute, in der Zeit des ständigen Wandels...
...wollen wir für unsere Kunden die zuverlässige Konstante für alle Treuhandfragen sein. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir sind gerne für Sie da.
Kompetent, persönlich, speditiv und zuverlässig.
Die Dienstleistungen
Ihr Unternehmensberater - für Buchhaltungs- Abschluss- und Steuerberatung - für die Gründung, Fusion oder Abspaltung und Liquidation von Unternehmungen - für Budget, Businessplan und Aufbau des Rechnungswesens - für Nachfolgeregelungen für KMU's - für die Durchführung von Sanierungen und Umstrukturierungen - als Revisionsstelle einer AG, GmbH, Genossenschaft, Stiftung oder eines Verbandes - als externe Prüfstelle nach dem Geldwäschereigesetz - für Finanzplanungen und Revisionen von Gemeinden
Ihr persönlicher Berater - für ihre jährliche Steuererklärung und Veranlagung - für Erbschafts- und Schenkungssteuern - für Grundstückgewinnsteuern - für Nachfolgeregelungen, Testamente und Erbschaften - für Fragen des Steuerrechtes - für Fragen der Finanzplanung