Bewertung Capella Partners AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Capella Partners AG in Cham wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Capella Partners AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im Finanzbereich, die Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art; Beratung von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen, insbesondere bezüglich Betriebsorganisation, Finanzierung, und Finanzplanung. Die Gesellschaft übernimmt auch die Planung, Gründung und Verwaltung von Gesellschaften, sowie die Durchführung von Inkasso- und Treuhandgeschäften, die Verwertung von Patenten, Lizenzen und Handelsmarken. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich direkten oder indirekten Mutter- und Schwestergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen, sei es mittels Darlehen oder auf andere Weise, oder Sicherheiten jegliche Art gewähren, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich und unabhängig davon, ob die Finanzierung oder die Gewährung von Sicherheiten im Interesse der Gesellschaft oder im ausschliesslichen Interesse Dritter erfolgt.