Bewertung C2 Invest AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für C2 Invest AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über C2 Invest AG
Der Zweck der Gesellschaft ist die Anlage in börsenkotierten und nicht-börsenkotierten Wertpapieren, namentlich aber nicht ausschliesslich Aktien, Beteiligungen, Schuldtitel, Optionen, strukturierte Produkte etc. Er umfasst den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen und Gesellschaften aller Art in der Schweiz und im Ausland sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden kommerziellen Geschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten sowie alle kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte bereitstellen. Ferner kann die Gesellschaft Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären oder deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren, mit diesen Dritten Cash-Pooling-Vereinbarungen abschliessen und Sicherheiten und Garantien aller Art für deren Verbindlichkeiten stellen, sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich, insbesondere auch wenn solche Transaktionen im ausschliesslichen Interesse dieser Dritten liegen. Ausgeschlossen sind Transaktionen, die durch die Lex Koller verboten sind.