Bewertung Bühler-Familienstiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bühler-Familienstiftung in Hombrechtikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bühler-Familienstiftung
Das Stiftungsvermögen dient dazu, den nachstehend bezeichneten Destinatären Beiträge zu leisten zur Unterstützung in Not- und Krankheitsfällen, sowie zur Bestreitung der Kosten: 1. der Erziehung, insbesondere der allgemeinen, beruflichen, künstlerischen und körperlichen Ausbildung; 2. zur Ausstattung, insbesondere mit einem Heiratsgut, oder für den Kauf, die Uebernahme oder die Gründung eines Geschäftes; 3. für die Unterstützung, insbesondere die Erhaltung der gewohnten Lebensführung, sofern diese durch Erleiden wirtschaftlicher Verluste in Frage gestellt wird; 4. für Heilung und Erholung, insbesondere bei längeren Spital-, Kur- oder anderen Erholungsaufenthalten, wenn den Destinatären mit den ihnen zur Verfügung stehenden eigenen Mitteln die Bezahlung der sich aus diesen Kuraufenthalten ergebenen Kosten nicht ohne Beeinträchtigung der bisherigen Lebensführung möglich ist; 5. für die Pflege der Familiengrabstätte Bühler auf dem Friedhof in Zug bis zu deren Aufhebung, die frühestens 20 Jahre nach dem Tode der Stifterin erfolgen darf.