Bewertung Bruno Schuler-Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bruno Schuler-Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bruno Schuler-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Orchestermusiker im Kanton Zürich und vor allem in der Stadt Zürich. Der Stiftungszweck soll insbesondere erfüllt werden durch Stipendien an Nachwuchs-Orchestermusiker mit Wohnsitz im Kanton Zürich, durch Stipendien an Nachwuchs-Orchestermusiker mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie an einer Berufsmusikschule im Kanton Zürich ein Orchesterinstrument studieren, durch Hilfeleistung an unverschuldet in Not geratene Orchestermusiker mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Für die Zwecke der Stiftung sollen in der Regel nur die Erträgnisse des Stiftungskapitals nach Abzug eines angemessenen Betrages, der als Kapitalsicherung und zur Deckung der Verwaltungskosten dient, verwendet werden. Ausnahmsweise, d.h. , wenn sich der Stiftungszweck aus den Vermögenserträgnissen nur ungenügend oder überhaupt nicht erfüllen lässt, und sofern die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt, ist der Stiftungsrat befugt, für Stiftungsleistungen auch das Kapital in Anspruch zu nehmen. Eine durch Kursrückgänge oder Kursverluste der Wertpapiere der Stiftung oder durch sonstige Wertverluste des Stiftungsgutes hervorgerufene Vermögensverminderung gilt hingegen nicht als Kapitalverbrauch. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.