Bewertung Blindsight Technologies AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Blindsight Technologies AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Blindsight Technologies AG
Der Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung, Bereitstellung, der Betrieb und die Vermarktung von Software- und Technologielösungen sowie damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Datenintegrität, Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen sowie Risiko- und Compliance-Management und den damit verbundenen Analysen und Automatisierungen.Die Gesellschaft kann Dienstleistungen wie Beratung, Implementierung, Support, Schulungen, Bewertungen, Audits und Tests im Zusammenhang mit ihrem Zweck erbringen. Die Gesellschaft kann geistiges Eigentum und sonstige Rechte erwerben, halten, verwalten, lizenzieren und verwerten sowie alle Geschäfte und Verträge eingehen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder diesen unterstützen. Die Gesellschaft kann Zweigstellen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen und alle kommerziellen, finanziellen und sonstigen Tätigkeiten ausüben, die der Verwaltungsrat für geeignet hält, um den Gesellschaftszweck zu erreichen oder zu unterstützen.









