Bewertung Blatten-Belalp Tourismus AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Blatten-Belalp Tourismus AG in Naters wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Blatten-Belalp Tourismus AG
Die Blatten-Belalp Tourismus AG bezweckt die Förderung des Tourismus und die Vermarktung der touristischen Destination Blatten-Belalp. Gemäss den Bestimmungen im Übertragungsbeschluss der Gemeinde übernimmt die Gesellschaft die der Gemeinde zustehenden Aufgaben Information, Animation und Werbung in Anwendung des kantonalen Tourismusgesetzes. Sie führt im Auftrag der Gemeinde Naters das Inkasso der Tourismustaxen durch. Sie führt die Informationsstelle im örtlichen Tourismusbüro mit den hauptsächlichen Aufgaben der Gästebetreuung und der Information vor Ort. Dazu gehören insbesondere: Anbieten von touristischen Dienstleistungen; Durchführung von Events; Investitionen, Betrieb und Unterhalt touristischer Infrastruktur; Ausführung von zusätzlichen Aufgaben, welche ihr mit dem Einverständnis der Gemeinde übertragen werden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann tourismusrelevante Aufträge für auswärtig Organisationen und Verbände übernehmen, sowie zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Dritten zusammenarbeiten soweit diese dem Zweck der Gesellschaft oder den gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.