Bewertung BlackRock Asset Management Schweiz AG
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Sterne-Bewertung:
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Bewertung
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Die Konsumentenbewertung für BlackRock Asset Management Schweiz AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über BlackRock Asset Management Schweiz AG
Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung des Fondsgeschäfts und die Erbringung aller weiteren Dienstleistungen, welche eine Fondsleitung unter dem FINIG, FIDLEG und KAG ausüben darf. Dies umfasst insbesondere 1. Die Gründung, Leitung, Verwaltung von inländischen kollektiven Kapitalanlagen; 2. Die Vermögensverwaltung von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen; 3. Die Vertretung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen; 4. Das Anbieten von schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen sowie andere in- und ausländische Finanzinstrumente; 5. Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung, einschliesslich der Verwaltung von Kollektivvermögen für Vorsorgeeinrichtungen, sowie im Bereich Alternative Anlagen (wie bspw. Private Equity) und Infrastruktur; und 6. Die Erbringung von administrativen Dienstleistungen, einschliesslich die Verwaltung von Effekten und Wertrechten, im Fondsgeschäft für schweizerische und ausländische kollektive Kapitalanlagen und ähnliche Vermögen, sowie Portfolios institutioneller Anleger, Anlagestiftungen und Investmentgesellschaften. 7. Die Aufbewahrung und technische Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen (vgl. Ziff. II Organisationsreglement). Die Gesellschaft bezweckt ausserdem weder direkt noch indirekt den Erwerb von Immobilien in der Schweiz noch die Verwaltung von Immobilienfonds mit schweizerischen Immobilien, welche im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 bewilligungspflichtig sind. Die Gesellschaft kann ihrer direkten oder indirekten Muttergesellschaft sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten. Sie kann im Weiteren im In- und Ausland Beteiligungen von Gesellschaften erwerben, deren Zweck das kollektive Kapitalanlagegeschäft ist. Die Gesellschaft kann ausserdem alle Geschäfte abschliessen und Vereinbarungen eingehen, die direkt und indirekt dem Gesellschaftszweck dienen oder in direktem Zusammenhang damit stehen.