Bewertung Bertha Ingold - Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Bertha Ingold - Stiftung in Solothurn wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Bertha Ingold - Stiftung
Die Erträge aus dem Barvermögen und aus den Wertschriften sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein zu Gute kommen. Reichen diese Erträgnisse für die jährlichen Zuwendungen zur Zweckerfüllung nicht aus, kann auch das Barvermögen selbst angezehrt werden. Dabei ist zu beachten, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern kein Bargeld ausgerichtet werden darf. Der Stiftungsrat hat mit dem zur Verfügung stehenden Betrag kulturelle Anlässe im Alterszentrum zu organisieren. Die Beträge dürfen auch zum Besuch solcher Veranstaltungen ausserhalb des Alterszentrums verwendet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein gemeinsame Ausflüge zu organisieren. Bei finanziellen Notlagen ist der Stiftungsrat berechtigt, einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern Unterstützung zu gewähren. Die Unterstützung kann aber auch in der Anschaffung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs geleistet werden.